Check-up 35

Alle gesetzlich Versicherten können ab 35 Jahren eine Gesundheitsuntersuchung (“Check-up-35”) in Anspruch nehmen. Diese kann alle drei Jahre wiederholt werden. Der “Check-up-35” ist ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.

Leistungen der Vorsorgeuntersuchung:

  • ausführliches Gespräch über aktuelle Erkrankungen des Patienten sowie dessen Familienangehörigen.
  • Ganzkörperuntersuchung
  • Blutdruckmessung
  • Blutproben zur Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte
  • Urinuntersuchung im Blick auf mögliche Nierenkrankheiten
  • Erläuterung der ausgewerteten Ergebnisse und Befunde
  • Besprechung eventuell erforderlicher Maßnahmen

Vor Erreichen des 35. Lebensjahres, konkret zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr, ist einmalig das Inanspruchnehmen einer Früherkennungsuntersuchung möglich.

Krebsfrüherkennungs – Untersuchungen

Ab einem bestimmten Alter haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.

Nachfolgende Früherkennungsuntersuchungen werden angeboten und empfohlen:

Vorsorgeuntersuchungen für Frauen


Krebsfrüherkennungs- Untersuchungen Praxis am Westkreuz in Muenchen

Ab dem Alter von 20 Jahren

zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane

  • gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel Fragen nach Beschwerden, Blutungsstörungen, Ausfluss
  • Untersuchung des Muttermundes
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals (Krebsabstrich) sowie zytologische Untersuchung (Pap-Test)
  • gynäkologische Tastuntersuchung
  • Beratung über das Ergebnis

Zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren

zur Früherkennung von Krebserkrankung der Brust (Mamma)

  • gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel über Veränderungen beziehungsweise Beschwerden der Brust
  • Untersuchung und Abtasten der Brust und der Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung
  • Beratung über das Ergebnis

Zusätzlich ab dem Alter von 35 Jahren

zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren)

  • gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel über Veränderungen beziehungsweise Beschwerden der Haut
  • Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des Kopfes und aller Körperhautfalten (vor allem Achselhöhlen, Leisten, Gesäßspalte, Finger- und Zehenzwischenräume, Unterbrustbereich, Bauchnabel)
  • Befundmitteilung mit Beratung; im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die weitere Abklärung bei einem Facharzt/einer Fachärztin für Hautkrankheiten (Dermatologe/Dermatologin)

Zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren

zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust

Mammographie-Screening (spezielle Röntgenaufnahme, die feine Details der Brustdrüse zeigt) im Abstand von drei Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres: Information und schriftliche Einladung aller Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren in zertifizierte so genannte Screening-Einheiten. Röntgenuntersuchung der Brust beiderseits durch Mammographie sowie gegebenenfalls Veranlassung weiterer Untersuchungen.

zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms

  • gezieltes Gespräch
  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 54 Jahren)
  • Beratung über das Ergebnis

Zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren

zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms

  • gezieltes Gespräch
  • zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren
  • oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle drei Jahre
  • Beratung über das Ergebnis

Vorsorgeuntersuchungen für Männner

Ab dem Alter von 35 Jahren

zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren)

  • gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel über Veränderungen beziehungsweise Beschwerden der Haut
  • Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten (vor allem Achselhöhlen, Leisten, Gesäßspalte, Finger- und Zehenzwischenräume, Unterbrustbereich, Bauchnabel)
  • Befundmitteilung mit Beratung; im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die weitere Abklärung bei einem Facharzt/einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologe/Dermatologin)

Zusätzlich ab dem Alter von 45 Jahren

zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane

  • gezieltes Gespräch (Anamnese)
  • Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
  • Tastuntersuchung der Lymphknoten
  • Beratung über das Ergebnis

Zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren

zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms

  • gezieltes Gespräch
  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 54 Jahren, anschließend alle drei Jahre)
  • zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren
  • Beratung über das Ergebnis