Neben den standardisierten Untersuchungen und Behandlungen, die über die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt sind, gibt es darüber hinaus gehende Leistungen.
Diese Selbstzahlerleistungen sind vom Patienten zu tragen und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gerne beraten wir Sie über diese Leistungen und erläutern Ihnen, was uns aus ärztlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dafür ist Ihre individuelle Situation ausschlaggebend.
Früherkennungs Check-up
- zusätzliche, jährliche Gesundheitsuntersuchungen
- Ultraschall-Untersuchungen von Organen
- Bestimmung des prostataspezifischen Antigens ohne Hinweise auf Prostata- Krebs
- jährliches Hautkrebs-Screening
Freizeit-, Urlaubs- und Sport-IGeL
- Reise- und impfmedizinische Beratung.
Eine reisemedizinische Beratung lohnt sich. Die meisten Krankenkassen erstatten die Kosten für eine indizierte Impfung vor der Reise ganz oder teilweise, wenn eine qualifizierte reisemedizinische Beratung stattgefunden hat. Bei Bedarf können wir auch gegen Gelbfieber impfen (Gelbfieberimpfstelle).
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse! - Tauglichkeitsuntersuchungen
Service-IGeL
- Bescheinigung für den Besuch des Kindergartens, der Schule, des Sportvereins oder bei Reiserücktritt
- Ärztliche Berufseingangsuntersuchungen
Labor-IGeL
- Blutgruppenbestimmung und andere Laborparameter, die bestimmt werden sollen, obwohl kein Verdacht auf eine Erkrankung besteht und die nicht im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.
Akupunktur
- bei Problemen der Halswirbel- und der Lendenwirbelsäule sowie der Kniegelenke
Infusionstherapie
- Individuelle Behandlung mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen mittels direkter Infusion. Wenn durch extreme (körperliche oder psychische) Belastung ein erhöhter Bedarf an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen besteht, kann die Behandlung dazu beitragen, dass der Körper wieder schneller regeneriert und Sie sich besser fühlen.
Führerscheinuntersuchungen
Je nach Klasse des Führerscheins sind ärztliche Untersuchungen nötig. Diese werden nach Terminvereinbarung von uns durchgeführt.
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
- 1. PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C 1 E: benötigen eine Sehtestbescheinigung nach § 12 (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)*
- 2. LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE: benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 45. Lebensjahr alle 5 Jahre:
- 3. Taxi / Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre:
Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (kann nicht bei uns durchgeführt werden)
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Dr. med. Tobias Weber ist vom Gesundheitsamt offiziell ermächtigt, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchzuführen.
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Die Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und muss in mündlicher und schriftlicher Form erfolgen.
Bei einem Termin in unserer Praxis erhalten Sie ausführliche Informationen und ein Aufklärungsblatt. Anschließend findet eine mündliche Besprechung mit Dr. med. Tobias Weber statt.
Bei allen Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person die Erklärung unterschreiben.
Jugendliche unter 16 Jahren sollten in Begleitung der/des Erziehungsberechtigten kommen.
Abrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Sie werden zuvor über Kosten, Nutzen und mögliche Risiken informiert und erhalten – soweit Sie sich für eine solche Leistung entscheiden – eine ordnungsgemäße Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Keine IGeL ohne vorherige Vereinbarung
Bevor eine IGel-Leistung erbracht wird, werden Sie über die voraussichtlichen Kosten informiert. Dazu gehört die Information, dass diese Leistungen nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Sie müssen zustimmen, dass die Leistung auf Ihren Wunsch hin erbracht werden soll und dass Sie über Nutzen und Risiken aufgeklärt wurden.
IGeL für Ihre individuellen Bedürfnisse
IGeL ist eine erweiterte Option für Sie. Sie können Ihren Gesundheitsschutz über die Grundleistungen der gesetzlichen Kassen hinaus an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.