Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten

Tätigkeiten
- Ausbildung zur arbeitsmedizinischen Assistentin
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz § 43
- Sprechstundenorganisation
- Hausbesuche bei immobilen Patienten
- Laborabwicklung
- Wundmanagement
- Funktionsdiagnostik -> EKG, Lungenfunktionstest, Hörtest sowie Sehtest, Ergometrie
- Injektionen
- Impfwesen
Qualifikation
- 09/2017 Beginn der Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten